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Ist die zu beschichtende Holzwerkstoffplatte überhaupt als Fassadenbekleidung geeignet? Das ist immer die erste Frage.
Ob diese Grundvoraussetzung erfüllt ist, kann der mit der Beschichtung beauftragte Fachhandwerker in der Regel nicht überprüfen. Im Zweifelsfall kann und sollte der Architekt oder Bauherr das zuvor bestätigen. Selbst ein positiver Bescheid bedeutet aber noch nicht, dass die Platte auch für eine Beschichtung geeignet ist. In den Normen sind beschichtungstechnische Erfordernisse nicht geregelt. Das gilt für alle Plattentypen. Auch die Empfehlungen der Plattenhersteller, wenn vorhanden, sind oft nicht ausreichend. Das gilt insbesondere für die Instandhaltungsintervalle und den damit verbundenen Aufwand. So kann das Erscheinungsbild der Oberflächen schon nach kurzer Zeit von dem abweichen, was der Kunde nach Betrachtung der Herstellerprospekte erwartet hat. Vor diesem Hintergrund wird die enge Zusammenarbeit mit den Beschichtungsstoffherstellern angeraten, die mittlerweile mit Holzwerkstoffplatten hinreichende Erfahrungen gesammelt haben.
Behandelt werden nachfolgend nur kunstharzgebundene Platten. Bei den zementgebundenen Holzwerkstoffplatten ist der Zement und weniger das verleimte Holz eigenschaftsbestimmend. Diese mineralisch gebundenen Platten müssen daher an anderer Stelle gesondert betrachtet werden.






















