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Nach fundierter Analyse zum geeigneten Farbanstrich. Was bei der Renovierung von Fachwerkfassaden zu beachten ist.
In der Bundesrepublik gibt es rund 2,5 Millionen Fachwerkgebäude. Insbesondere im mittleren und südlichen Deutschland werden der ländliche Siedlungsraum sowie viele historische Altstädte von der Fachwerkbauweise geprägt. Seit 1970 hat man den Wert von Fachwerkhäusern angesichts des zunehmenden Interesses für historische Bauten erkannt. So haben sich zahlreiche Fachwerkstädte mittlerweile zu beliebten Reisezielen entwickelt. Nicht zuletzt deshalb wird ihrer denkmalgerechten Erhaltung heute der gebührende Stellenwert eingeräumt.
Altbeschichtungen untersuchen
Nur ausreichend festes Holz darf neu beschichtet werden. Da die Schäden oftmals durch den Altanstrich verdeckt werden, sollte die Holzfestigkeit durch Einstechen mit dem Messer geprüft werden. Pilzbefallene Hölzer sind an Braunverfärbung und Würfelbruch zu erkennen.
Außerdem ist der Zustand der Gefache sorgfältig zu prüfen. Ausfachungen aus Ziegeln oder Bruchsteinen sind auf feste Verankerung zu kontrollieren. Der Verputz muß fest und tragfähig sein. Stark verwitterter, hohl liegender Putz und kreidende Altanstriche sind zu entfernen. Wichtig ist auch die Beurteilung von Altbeschichtungen. In der Fachliteratur wird darauf hingewiesen, dass vorhandene Holzbeschichtungen nach Möglichkeit zu entfernen sind, damit die Austrocknungsfähigkeit des Holzes nicht übermäßig behindert wird. Das kann jedoch aus Kostengründen oftmals nicht umgesetzt werden. In diesem Fall muß die Tragfähigkeit der vorhandenen Beschichtung besonders sorgfältig geprüft werden - durch Kratzprobe mit dem Messer oder durch Gitterschnitt.
Ferner ist zu beachten, dass Fachwerk in der Vergangenheit bereits vielfach schon mit Holz-Dispersionsfarben beschichtet wurde. Diese Werkstoffe lassen sich durch eine Lösemittelprobe mit Farbverdünner von Öl- und Alkydharzlacken unterscheiden. Dispersionsfarben werden dabei leicht erkennbar weich, während Öl- und Alkydharzlacke kaum eine Reaktion zeigen. Holz-Dispersionsfarben dürfen nur mit artgleichen Beschichtungsstoffen überarbeitet werden. Die Holzfeuchte ist grundsätzlich vor den Beschichtungsarbeiten mit einem Feuchtemeßgerät zu kontrollieren, wobei der Grenzwert bei Laubholz von 12 Prozent und bei Nadelholz von 15 Prozent nicht überschritten werden darf.






















