Schwarzverfärbungen, die in einer Mietwohnung auftreten und als Phänomen „Fogging beschrieben werden, stellen einen Wohnraummangel dar und berechtigen den Mieter die Miete zu mindern.
Diesen Mangel muss der Vermieter grundsätzlich selbst beseitigen, weil der Mieter diesen Mangel regelmäßig nicht zu vertreten hat. Das Gericht hielt hier eine Mietminderungsquote von 10 Prozent als angemessen. Urteil des Landgerichts Düsseldorf, Az.: 21 S 80/08.
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