Viele Selbstständige besitzen mehrere Fahrzeuge in ihrem Betrieb. Stehen diese auch für private Fahrten zur Verfügung, liegt darin ein geldwerter Vorteil.
Dieser ist als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu betrachten. Ein Informationsflyer des ZDH informiert, was als Privatnutzung gilt. Ferner wird erläutert, wann die Finanzverwaltung davon ausgeht, dass eine Privatnutzung vorliegt. Was ist vorteilhafter: ein Fahrtenbuch zu führen oder die 1%-Regelung in anspruch zu nehmen? Im Flyer finden sich Modellrechnungen, welche die Unterschiede aufzeigen.






