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| Betonsanierung DIN EN 1504 |
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„Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken“ – Auswirkungen und Folgen für die Praxis.
Für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken ist seit 1. Januar 2009 die Europäische Norm EN 1504 verbindlich anzuwenden. Für Auftraggeber, Planer und Verarbeiter stellt sich die Frage, welche Konsequenzen diese Europäische Richtlinie für die Planung und Ausführung von Betonsanierungsarbeiten hat.
Ziel der EN 1504 ist es, in Europa einheitliche Regeln für Schutz- und Instandsetzungsprodukte zu schaffen. Entgegenstehende nationale Regelungen haben Nachrang, um einen freien Warenverkehr in Europa zu gewährleisten. Die EN 1504 stellt Anforderungen an einzelne Bauprodukte, die nach einem festgelegten Verfahren gekennzeichnet werden.
Die Kennzeichnung umfaßt technische Daten wie Wasserdampfdurchlässigkeit, Rißüberbrückungsfähigkeit, Druckfestigkeit etc. Für diese Daten werden in der Regel keine absoluten Meßwerte sondern Mindestwerte oder Klassen angegeben z. B.
• Haftvermögen > 1,5 N/mm²
• Wasserdampfdurchlässigkeit: Klasse I (entspricht einem sd-Wert < 5 m)
• Rißüberbrückung A 1 (entspricht einer statischen Rißüberbrückung > 0,1 mm).
Ein Vergleich von Produkten anhand der CE-Kennzeichnung ist daher nur bedingt möglich, zumal eine Reihe von Angaben freiwillig ist. Die Leistungsmerkmale, die mit NPD bzw. KLF versehen sind, bedeuten „No performance determined“ oder zu deutsch „Keine Leistung festgelegt“.
Die EN 1504 besteht aus zehn Teilen, von denen bisher aber nur die Teile 2–7 harmonisiert (und damit verbindlich) sind (siehe Tabelle 1).
Der sachkundige Planer soll nach dem europäischen Gedanken „freedom for the designer“ (Freiheit für den Planer) aus den einzelnen Produkten die für den jeweiligen Anwendungsfall passenden Materialien auswählen und als System für das jeweilige Objekt zusammenstellen. Das weicht von dem bisher in Deutschland verwendeten Systemgedanken ab.























