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In Räumen, in denen sich Menschen aufhalten, dürfen nur emissionsminimierte Bodenbeschichtungen verarbeitet werden.
Die emissionsminimierten, AgBB-zertifizierten Bodenbeschichtungen aus dem „PrimaKlima“ Sortiment von Caparol erfüllen diese Anforderungen. Sie sind vom TÜV gemäß AgBB-Kriterien geprüft und werden jährlich auf die Einhaltung der Grenzwerte hin überwacht. Somit sind sie für klassische Wohn- und Aufenthaltsräume freigegeben, in denen sich Personen besonders lange aufhalten. Mit diesem Sortiment sind Verarbeiter auf der sicheren Seite.
Wenn der Kellerraum zum Aufenthaltsraum wird
Häufig ist nicht bekannt, dass in Aufenthaltsräumen generell nur noch zugelassene, emissionsminimierte Bodenbeschichtungen eingesetzt werden dürfen. Und ein Kellerraum ist dann ein Aufenthaltsraum, wenn er als Werk- oder Arbeits- oder Hobbyraum genutzt wird und sich Personen dort längere Zeit aufhalten. Wer sicher sein möchte, verwendet daher auch im Keller emissionsminimierte, zugelassene Bodenbeschichtungen.
Welche Produkte sind zugelassen? Die Zulassungspflicht für Bauprodukte in Innenräumen ist in der Bauregelliste B, Teil 1 gemäß EN 13813 vom März 2009 geregelt. Demnach sind Bodenbeschichtungen für Aufenthaltsräume zulässig, die nach dem AgBB-Schema geprüft und vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) zugelassen sind. Der AgBB (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten) hat einheitliche Prüfkriterien erarbeitet sowie ein Bewertungsschema für VOC-Emissionen aus innenraumrelevanten Bauprodukten entwickelt. Diese dienen als Vorlage für eine europäische Regelung und bilden die Grundlage für eine einheitliche Bewertung von Bauprodukten in Deutschland.

In Räumen, in denen sich Menschen aufhalten, dürfen nur emissionsminimierte zugelassene Bodenbeschichtungen zum Einsatz kommen. Mit dem „Prima Klima“-Sortiment sind Verarbeiter auf der sicheren Seite.






















