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Horizontalsperre

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Horizontalsperre
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Im Injektionsverfahren kann eine nachträgliche Sperre gegen aufsteigende Feuchte in Mauerwerken eingebracht werden.

Aufgrund fehlender oder mit der Zeit nicht mehr wirksamer Abdichtungen, z.B. erdberührender Bauwerksaußenabdichtungen und/oder wenn die Horizontalabdichtungen des Mauerwerkes nicht mehr funktionstüchtig sind, gelangt Feuchtigkeit in das Mauerwerk und steigt darin kapillar, entgegen der Schwerkraft, auf. Für eine Sanierung ist die Kombination aus einer nachträglichen Bauwerksabdichtung mit einer nachträglichen Horizontalsperre des Mauerwerks empfehlenswert. Die Einsatzgebiete von Mauerwerksinjektionen gegen kapillare Feuchte liegen in Sockelhöhe oberhalb der Geländeoberkante sowie in den Kellerinnen- und außenwänden oberhalb der Stau- und Druckwasserebene. Ziel der Mauerwerksinjektion ist es, oberhalb der Injektionszone durch optimale Tränkung des Wandquerschnittes die Ausgleichsfeuchte des Baustoffes/Wandbildners zu erreichen. Als anwendungstechnische Richtlinie für die Mauerwerksinjektion gegen kapillare Feuchte gilt das WTA Merkblatt 4-4-04. Mit diesem Merkblatt der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) werden dem Planenden wie auch den Ausführenden die Möglichkeit gegeben, zertifizierte Injektionsstoffe gegen kapillare Mauerwerksfeuchtigkeit bezüglich ihrer Eigenschaften und Anwendungsgebiete einzuordnen.



 
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