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Bodenbeschichtung: Emission

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Bodenbeschichtung: Emission
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Für die Verwendung von Bauprodukten gelten in Deutschland die Bestimmungen der Landesbauordnungen.

Danach sind bauliche Anlagen so zu errichten und instandzuhalten, dass „die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden dürfen“ (§ 3 Musterbauordnung, MBO). Bauprodukte, mit denen Gebäude errichtet oder die in solche eingebaut werden, haben diese Anforderungen so zu erfüllen, dass „durch chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen“ (§ 16 MBO). In Deutschland gründeten die Umwelt- und Gesundheitsbehörden gemeinsam mit den Baubehörden den „Ausschuss für die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten“, kurz AgBB. Der Ausschuss entwickelte ein Schema zur gesundheitlichen Bewertung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) aus Bauprodukten, die in Innenräumen Verwendung finden. Für die Emissionsuntersuchungen sind vornehmlich Produkte von Interesse, die in direktem Kontakt mit der Innenraumluft stehen. Je größer die Fläche des Produktes, desto größer ist die Relevanz der abgebenden Stoffe des Materials. Das AgBB-Schema ermöglicht eine einheitliche und vor allem nachvollziehbare Bewertung von Bauprodukten. Diese geht davon aus, dass bei Einhaltung der im Schema vorgegebenen Grenzwerte die Mindestanforderungen der Bauordnungen zum Schutz der Gesundheit im Hinblick auf die Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen erfüllt sind. Die rechtlichen Grundlagen sind geschaffen. Sie verpflichten alle Beteiligten, die gesundheitlichen Auswirkungen von Bauprodukten, die in Verkehr gebracht und verwendet werden, zu prüfen und zu bewerten.

Für die Bodenbeschichtung in öffentlichen Gebäuden, wie hier im Moormuseum im nieder- sächsischen Geeste, dürfen nur zugelassene Produkte eingesetzt werden.

 



 
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