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Beim Korrosionsschutz von Stahlbauteilen müssen die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
Diese haben auch Auswirkungen auf die Auswahl des Beschichtungsstoffs. Der Korrosionsschutz von Stahlbauteilen ist eine traditionelle Aufgabe des Maler- und Lackiererhandwerks. Dass der Korrosionsschutz mit organischen Beschichtungsstoffen durch das deutsche Bauordnungsrecht geregelt ist, wissen aber nur wenige. Das kann dazu führen, dass Beschichtungsstoffe eingesetzt werden, die den gesetzlichen Regelungen nicht entsprechen. Was sind das für Regelungen und wie wird man diesen gerecht?
Das deutsche Bauordnungsrecht betrachtet eine Korrosionsschutzbeschichtung als sicherheitsrelevanten Bestandteil für die Standsicherheit einer Stahlkonstruktion. Es geht also um weit mehr als nur um den Substanzerhalt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Grundlegende Kenntnisse des deutschen Bauordnungsrechts sind daher unerlässlich, insbesondere wenn es um die Eignung von Bauprodukten geht – wie in diesem Fall um Korrosionsschutzbeschichtungen.






















